Rechtsanwalt Straßenverkehrsrecht Köln

Der Fachbereich Straßenverkehrsrecht umfasst die Bearbeitung von Mandaten aus dem Bereich des Verkehrszivilrechts sowie Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechtes.

Unsere Leistungen bestehen in der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen und Leistungen, der Stellung von Anträgen, der Führung von Verfahren sowie der bundesweiten gerichtlichen Vertretung vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Wir beraten und vertreten Sie bei sämtlichen nachfolgend aufgelisteten Angelegenheiten:

  • Verkehrszivilrecht
  • Verkehrshaftungsrecht (Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen)
  • Schmerzensgeld
  • Schadenersatz für Sach- und Personenschäden
  • Wertminderung
  • Haushaltsführungsschaden
  • Nutzungsausfall
  • Kostenpauschale
  • Gutachterkosten
  • Verkehrsvertragsrecht
  • Versicherungsrecht, insbesondere Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung
  • Personenversicherungsrecht
  • Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Recht der Fahrerlaubnis
Ihr Ansprechpartner im Bereich Straßenverkehrsrecht:
Christina Offermanns
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Saskia Ratz
Rechtsanwältin

Zur Vermeidung von Prozessen bemühen wir uns zunächst intensiv um eine gütliche außergerichtliche Einigung.

Sollte eine solche Einigung aber im konkreten Fall einmal nicht möglich sein, vertreten wir unsere Mandanten bundesweit selbstverständlich mit alle Konsequenz bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche vor Gericht.