Fachanwalt Pflegeversicherungsrecht Köln

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen zum Pflegeversicherungsrecht

Sie suchen einen Rechtsanwalt, der Ihre Ansprüche in allen Bereichen der Pflegeversicherung vertritt? Egal ob Kostenübernahme oder Kostenerstattung, eine juristische Auseinandersetzung vor dem Sozialgericht ist oft vielschichtig und von enormer wirtschaftlicher und gesundheitlicher Bedeutung für die Versicherten und deren Angehörige.

Die Einschaltung eines Fachanwalts für Sozialrecht ist bereits im Vorverfahren und im Widerspruchsverfahren sinnvoll und geboten, da ein Anwalt oft ein langjähriges Klageverfahren vermeiden kann. Auch wenn es im Arbeitsrecht etwa um einen Werkvertrag geht, unsere Fachanwälte kennen sich bestens aus.

Zur Vermeidung von Prozessen bemühen wir uns zunächst intensiv um eine gütliche außergerichtliche Einigung. Sollte eine solche Einigung aber im konkreten Fall einmal nicht möglich sein, vertreten wir Sie bundesweit selbstverständlich mit aller Konsequenz bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor den Sozialgerichten.

Ihr Ansprechpartner im Bereich Kranken- und Pflegeversicherungsrecht:
Dieter Bonn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Welche Neuerungen bestehen in der Pflegeversicherung seit dem 01.01.2017?

Zum 01.01.2017 ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Pflegeversicherung eingeführt worden. Dadurch haben sich die Definition und das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit grundlegend geändert.

Maßgebend ist nunmehr der Grad der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen. Bei der Begutachtung kommt es nicht mehr darauf an festzustellen, wie viele Minuten Hilfebedarf Versicherte beim Waschen und Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme haben, sondern wie selbständig sie bei der Bewältigung ihres Alltages sind, was sie können und was sie nicht mehr können.

Dazu werden die Fähigkeiten umfassend in folgenden Lebensbereichen begutachtet:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umfang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens
  • Soziale Kontakte

Der bislang gültige Pflegebedürftigkeitsbegriff war vor allem auf körperliche Einschränkungen bezogen. Gerontopsychiatrische und psychische Beeinträchtigungen wurden dagegen nur sehr eingeschränkt berücksichtigt.

Nunmehr erhalten insbesondere Versicherte mit demenzielen Erkrankungen und Kinder besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

Welche Pflegegrade gibt es?

Seit dem 01.01.2017 gibt es folgende Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen

Welche Leistungen erbringt die Pflegeversicherung?

Von der Pflegeversicherung können Sie folgende Leistungen erhalten:

  • Häusliche Pflege
    Pflegesachleistungen
    Pflegegeld
    Kombinationsleistung
    Verhinderungspflege
    Pflegehilfsmittel
    Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
  • vollstationäre Pflege
  • persönliches Budget