Rechtsanwalt Erbrecht Köln

Das Erbrecht ist schwieriges Rechtsgebiet. Eine seriöse Beratung im Erbrecht kann nur durch den Spezialisten erfolgen – also durch einen Rechtsanwalt der sich voll auf diesen Bereich fokussiert. Es sind Kenntnisse der angrenzenden Rechtsgebiete, insbesondere im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Familienrecht erforderlich, um erbrechtliche Sachverhalte rechtlich richtig zu bewerten und Mandanten erfolgreich zu vertreten. Und auch innerhalb des Komplexes Erbrecht gibt es Schwerpunkte, die bedeutend genug sind, um hier eine Spezialisierung voranzutreiben, z.B. die Unternehmensnachfolge, die Testamentsvollstreckung oder die Mediation.

Zu unseren Mandanten gehören Erben, Erbengemeinschaften, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer. Daneben vertreten wir Erblasser, die ihr Vermögen nach ihrem Tod ihren Wünschen entsprechend verteilt wissen möchten.

Unsere Leistungen erstrecken sich auf folgende Angelegenheiten:

  • Überprüfung und Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und Erbschaftsmodellen
  • Ehegattentestamente (Berliner Testament, Pflichtteilsklausel, Pflichtteilsstrafklausel)
  • Vermächtnisse
  • Stiftungen
  • Patiententestamente
  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall
  • Schenkungen zu Lebzeiten
  • Testamentsvollstreckungen
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Nachfolgeregelung für Unternehmer und Unternehmerfamilien
Ihr Ansprechpartner im Bereich Erbrecht:
Ingo Graf
Rechtsanwalt

Vor dem Erbfall stehen wir unseren Mandanten bei der Planung und Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Schenkungsverträgen beratend zur Verfügung.

Im Erbfall unterstützen wir unsere Mandanten bei der Regelung aller Nachlassangelegenheiten, insbesondere bei der Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften, der Abfindung von Pflichtteilsberechtigten sowie der Auszahlung von Vermächtnissen.

Zur Vermeidung von kostenträchtigen Erbschaftsprozessen bemühen wir uns zunächst intensiv um eine gütliche außergerichtliche Einigung. Sollte eine solche Einigung aber im konkreten Fall einmal nicht möglich sein, vertreten wir unsere Mandanten bundesweit selbstverständlich mit aller Konsequenz bei der Durchsetzung ihrer Erbschafts-, Vermächtnis- oder Pflichtteilsansprüche vor Gericht.

Schließlich kümmern wir uns um anstehende Fragen und Lösungen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungssteuer sowie Erbschaftssteuerfreibeträge.