Fachanwalt Krankenversicherungsrecht Köln

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen zum Krankenrecht

Die Ansprüche gegen die gesetzliche Krankenversicherung sind vielschichtig und oftmals von enormer wirtschaftlicher und gesundheitlicher Bedeutung für die Versicherten und deren Angehörige. Streitig sind in der Regel Leistungen, Kostenübernahmen und Kostenerstattungen.

Die Einschaltung eines Fachanwalts für Sozialrecht ist bereits im Vorverfahren und im Widerspruchsverfahren sinnvoll und geboten, da auf diesem Weg ein langjähriges Klageverfahren oftmals vermieden werden kann.

Zur Vermeidung von Prozessen bemühen wir uns zunächst intensiv um eine gütliche außergerichtliche Einigung. Sollte eine solche Einigung aber im konkreten Fall einmal nicht möglich sein, vertreten wir Sie bundesweit selbstverständlich mit aller Konsequenz bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor den Sozialgerichten.

Wer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert?

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ergibt sich aus § 5 SGB V. Demnach sind versichert:

Ihr Ansprechpartner im Bereich Kranken- und Pflegeversicherungsrecht:
Dieter Bonn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
  • abhängig Beschäftigte
  • Vorruhestandsgeldempfänger
  • Auszubildendeo Leistungsempfänger nach SGB II
  • Landwirte
  • Künstler und Publizisten
  • Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Rehabilitanten
  • Behinderte Menschen
  • Studenten
  • Praktikanten
  • Rentenantragssteller und Rentner
  • Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben

Welche Leistungen kann ich von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten?

Tritt der Versicherungsfall der Krankheit ein, können Versicherte Anspruch haben auf:

  • Krankenbehandlung
  • Krankengeld.

Was ist Inhalt und Umfang der Krankenbehandlung?

Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Insbesondere haben Sie Anspruch auf:

  • Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten
  • Kieferorthopädische Behandlung
  • Zahnersatzo Arznei- und Verbandsmittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Häusliche Krankenpflege
  • Soziotherapie
  • Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
  • Haushaltshilfe
  • Krankenhausbehandlung
  • Hospitzleistungen
  • Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
  • Medizinische Rehabilitation
  • Leistungen zur Herstellung der Zeugungs- und Empfängnisfähigkeit
  • Künstliche Befruchtung
  • Organspende

Wie wird der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ermittelt?

Die Beiträge sind nach einem Beitragssatz zu erheben, der in 100steln der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt wird.

Es gibt unterschiedliche Beitragssätze:

  • Allgemeiner Beitrago Zusatzbeitrag
  • Ermäßigter Beitrag
  • Besondere Beitragssätze