Rechtsanwalt Mietrecht Köln

Der Fachbereich Mietrecht umfasst die Bearbeitung von Fällen aus dem gesamten Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Zu unseren Mandanten gehören Mieter, Pächter, Vermieter, Verwalter, Makler sowie Wohnungs- und Immobilieneigentümer.

Unsere Leistungen erstrecken sich auf Streitigkeiten in folgenden Bereichen:

  • Recht der Wohnraummietverhältnisse
  • Recht der Gewerberaummietverhältnisse
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Maklerrecht
  • Nachbarrecht
  • Immobilienrecht
  • Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht

Zur Vermeidung von kostenträchtigen Prozessen bemühen wir uns zunächst intensiv um eine gütliche außergerichtliche Einigung.

Sollte eine solche Einigung aber im konkreten Fall einmal nicht möglich sein, vertreten wir unsere Mandanten bundesweit selbstverständlich mit aller Konsequenz bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche vor Gericht.